Behindertenparkplatz mit gelber Darstellung eines Rollstuhls mit Person auf Asphalt

BFSG 2025: Das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit kommt!

Am 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit für digitale Inhalte mit dem BFSG zur gesetzlichen Pflicht – Das müssen Sie jetzt wissen!

Das Wichtigste in Kürze

Erfüllt ihre Website, App oder digitale Plattform die kommenden verpflichtenden Anforderungen des BFSG?

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen mit dem BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) zur gesetzlichen Pflicht. Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten, müssen diese so gestalten, dass sie für alle Menschen gleichermaßen nutzbar sind. Unabhängig von Alter, Behinderung, kognitiven und physischen Einschränkungen oder technischer Ausstattung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen. 

Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie nicht nur rechtliche Risiken, sondern nutzen Sie Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil: Eine größere Zielgruppe, bessere Nutzererfahrung und ein inklusives Image stärken Ihr Unternehmen nachhaltig. Denn Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein Zeichen von sozialer Verantwortung und digitaler Exzellenz. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Website, Apps und digitalen Services barrierefrei und zukunftssicher gestalten! 

Machen Sie sich jetzt fit für das BFSG!

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre digitalen Inhalte inklusiv und zukunftssicher sind – für alle zugänglich und rechtskonform. Sind Sie bereit, den ersten Schritt zu machen?

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Knowledge / Awareness

In einem umfangreichen Workshop erläutern wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des BFSG und erörtern, in welchem Umfang die gesetzlichen Anforderungen auf Ihre digitalen Angebote zutreffen. Wir beantworten Ihre Fragen rund um das BFSG und schaffen so das Bewusstsein und die Kenntnisse, damit Sie fundierte Entscheidungen über die nächsten Schritte treffen können.

 

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Analyse

Wir überprüfen den Status Quo Ihrer digitalen Angebote hinsichtlich der Barrierefreiheit. Sie erhalten von uns eine umfangreiche Analyse inklusive konkreter Handlungsempfehlungen, um Ihre digitalen Touchpoints BSFG-konform zu gestalten.

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Solution

Auf Basis einer umfangreichen Bestandsaufnahme entwickeln wir individuell auf Ihre Situation zugeschnittene Lösungen zur Barrierefreiheit und setzen diese mit Ihnen um. Wir unterstützen Sie dabei sowohl bei gestalterischen als auch technischen Aspekten oder übernehmen direkt die integrative Umsetzung.

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BFSG kompakt: Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Abgesehen von einem exzellenten Wort für Galgenraten, ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – oder kurz BFSG – ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der zugehörigen EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.   

Bezogen auf das Web bedeutet das BFSG für Anbieter:innen von Websites, Online-Shops, Apps und anderen digitalen Inhalten, dass sie sicherstellen müssen, dass ihre Angebote für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich sein müssen. Anbieter:innen können sich dabei an der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) und den daraus abgeleiteten vier Prinzipien der  Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren:

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Wahrnehmbarkeit

Funktionen und Informationen sollen so präsentiert werden, dass sie von jedem Nutzenden erfasst werden können. Inhalte sollten dabei über mindestens zwei verschiedene Sinneskanäle wahrnehmbar sein. Beispielsweise sollten Informationen, die sehend wahrgenommen werden können, auch hörbar gemacht werden, und umgedreht. Zum Beispiel durch die Nutzung von Alternativtexten für Bilder und Grafiken und von Untertiteln in Videos oder Transkripten von Audio-Inhalten.

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Bedienbarkeit

Nutzer:innen müssen in der Lage sein, sämtliche Funktionen nutzen zu können, egal ob sie eine Maus, Tastatur, Touch-Bedienung oder eine andere Eingabemethode nutzen. Zudem müssen Zeitbegrenzungen für einzelne Interaktionsschritte für alle Menschen ausreichend lang sein. Unter dieses Prinzip fallen auch der Verzicht auf Blitzen und Blinken, um Epilepsie-Anfälle zu vermeiden, und Alternativen für Zeigergesten.

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Verständlichkeit

Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Das bedeutet, dass Inhalte klar und leicht nachvollziehbar präsentiert werden sollten und vorhersehbare Navigationsmöglichkeiten bestehen. Dazu gehören auch die Unterstützung von Fehlerkorrekturen bei der Eingabe von Daten und die Verwendung von einfacher Sprache.

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Robustheit

Die Robustheit bedeutet eine hohe Kompatibilität der bereitgestellten Inhalte mit den genutzten Benutzeragenten (insbesondere dem Webbrowser) und assistiven Technologien (insbesondere einem Screenreader). Das heißt, dass bei der Bereitstellung der Inhalte Standards (korrekte Syntax, einheitliche Nutzung von HTML, usw.) eingehalten werden müssen.

MUUUH! ist Ihr Experte rund um Barrierefreiheit und das BFSG – von der Beratung bis zur Umsetzung. Lassen Sie uns jetzt starten!

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft fast alle Unternehmen – nämlich die, die digitale und physische Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen (B2C) anbieten. Dazu gehören Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Smartphones, Computern, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Zahlungsterminals sowie Online-Shops, Banken oder Telekommunikationsunternehmen.

Aber auch Unternehmen, die:

  • Rechnungen in digitaler Form bereitstellen,
  • Kontaktformulare auf ihrer Website einbinden,
  • Digitale Bedienungsanleitungen zur Verfügung stellen,
  • Reservierungssysteme auf ihrer Website nutzen.

Eine Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten.

Machen Sie jetzt den BFSG-Check & prüfen Sie, ob Sie betroffen sind:
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Gelber Blitz

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des BFSG?

Bei Nichtbeachtung des BFSG drohen Unternehmen verschiedene Sanktionen:

  1. Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes können Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
  2. Abmahnungen & Klagen: Verbraucherschutzverbände oder Betroffene können Verstöße melden und rechtliche Schritte einleiten.
  3. Verkaufsverbote: Nicht barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen dürfen in Deutschland nicht mehr angeboten werden.
Ticketautomat mit der Aufschrift "Pay Here"

Welche Kosten entstehen Unternehmen durch das BFSG? 

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bringt für Unternehmen zunächst Investitionen mit sich – etwa für: 

  • Anpassung digitaler Angebote 

  • Schulungen 

  • externe Beratungen 

Allerdings ist das BFSG die nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie, die zuvor einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen wurde. Eine zentrale Erkenntnis dieses EU-Impact-Assessments ist, dass die wirtschaftlichen Vorteile der digitalen Barrierefreiheit die Kosten ausgleichen oder sogar übersteigen können. Unternehmen erschließen durch barrierefreie Angebote neue Marktsegmente. Der demografische Wandel verstärkt diesen Effekt weiter, da eine zunehmend ältere Bevölkerung verstärkt auf barrierefreie digitale Lösungen angewiesen ist. 

Zudem sollten Unternehmen die möglichen finanziellen Risiken bei Nichteinhaltung des BFSG nicht unterschätzen. Das Gesetz sieht behördliche Überwachungen und Sanktionen vor, die je nach Verstoß erhebliche Bußgelder nach sich ziehen können. Neben direkten Strafzahlungen drohen zudem Reputationsverluste und potenzielle Kundenabwanderungen, falls barrierefreie Lösungen nicht angeboten werden. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Sie möchten Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten?

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Jan Klammann

Jan Klammann

Director Custom Software