Dieser Artikel soll keine politische Bewertung der Regelungen vornehmen. Auch geht es explizit nicht um eine Form von Rechtsberatung. Vielmehr erörtern wir im Folgenden vor allem die Frage, wie Unternehmen sich in Bezug auf DSGVO gut aufstellen können, um noch kundenorientierter zu agieren und gleichzeitig geschäftlich erfolgreich zu sein.
DSGVO – Worum geht es?
Mit der aktuellen EU-Datenschutznovelle werden Kundenansprachen ab Mai 2018 neu geregelt. Das erfordert Anpassung von Prozessen und Technik und ist gleichzeitig Gelegenheit für qualitative Kundenkontakte. Die Grundsätze der Datenverarbeitung sind für Deutschland bereits im Bundesdatenschutzgesetz geregelt und daran hat sich auch nichts geändert: Für die Speicherung von personenbezogener Daten braucht es eine Zustimmung des Betroffenen (Kunde, Mitarbeiter, Lieferant etc.), Umfang und Form müssen zweckgebunden sein, die Daten müssen angemessen vor Missbrauch geschützt werden. Wirklich neu ist insofern für den deutschen Markt nur wenig: Personen haben definierte Rechte auf Transparenz, Rechenschaftspflicht, technische Gewährleistung „by Design“ und „by default“, „Recht auf Vergessenwerden“ und Recht auf Datenübertragbarkeit. Eine zusätzliche Änderung ist, dass nunmehr klar geregelt ist, dass alle Anforderungen nicht nur im Privatkundengeschäft (B2C) sondern genauso auch im gewerblichen Austausch (B2B) eingehalten werden müssen. Und die wichtigste Veränderung: Wer sich in Zukunft nicht an die Regeln hält, riskiert erhebliche Strafe – die bisherige Einstellung zum Thema als „Kavaliersdelikt“ ist damit vom Tisch.
Dass einzelne Maßnahmen, insbesondere im Marketing und der Datenanalyse in Zukunft schwieriger umsetzbar sind und vor allem nicht mehr alle theoretisch verfügbaren Daten auch praktisch nutzbar sind, ist ein unbestreitbarer Effekt der Regelungen. Nur: Nicht alles, was möglich ist, ist auch immer sinnvoll. Zu oft ist ein für das Unternehmen scheinbar besonders leichter Weg für den Kunden schnell irritierend bis abschreckend und damit einer nachhaltig angelegten Kundenbeziehung nicht zuträglich. Eines bleibt leider festzuhalten: Wenn es in der Vergangenheit nicht wiederkehrende Beispiele von Unternehmen gegeben hätte, die mit Kundendaten für kurzfristigen Gewinn Schindluder trieben, hätte sich die Politik mit dem Thema wohl auch nicht so intensiv beschäftigt. Damit wurden negative Kundenerfahrungen geschaffen, die das Image des jeweiligen Unternehmens nachhaltig gestört haben. Und gleichzeitig wurde Misstrauen gegenüber allen anderen Wettbewerbern und der Wirtschaft insgesamt aufgebaut. Kunden wollen und verdienen ein gutes Gefühl dabei, persönliche Daten an Dritte auszuhändigen und müssen sich darauf verlassen können, Kontrolle über diese Daten zu behalten.